Das Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen wurde im Jahr 1993 durch das damalige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) auf den Weg gebracht. Heute wird es in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weitergeführt.
Seit 1993 werden Fördergelder für Modellvorhaben bereitgestellt, die zur Aufklärung von Zusammenhängen zwischen Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen beitragen und aus neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen Konzepte für die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen entwickeln, sie in der betrieblichen Praxis erproben und als „Beispiele guter Praxis“ für die nachhaltige Praxisanwendung bereitstellen.
Mit der im Jahr 2000 lancierten Ausschreibung war eine grundlegende Neuausrichtung des Programms verbunden, mit der versucht wurde, die aus dem tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt resultierenden Herausforderungen an den Arbeitsschutz zu bewältigen. Generell gesprochen kommt es in nahezu allen Beschäftigungsbereichen zu gravierenden Veränderungen der Arbeitssituationen und der arbeitsbezogenen Belastungen und Beanspruchungen. Ein Indikator für die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen sind beispielsweise die Folgekosten arbeitsbedingter Erkrankungen, die durch körperliche Belastungen entstehen. In Deutschland werden diese für das Jahr 1998 mit mindestens 28,4 Milliarden Euro veranschlagt (Forschungsbericht Fb 946 „Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen in Deutschland“). Darüber hinaus entstehen erhebliche Kosten aus den Folgen arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen.